Erfindungsveredelungsmaßnahmen

Bernd Poppenheger, Erfinderberater der TU Berlin und Patrik Varadinek, Wissens- und Technologietransfer an der FU Berlin erläutern heute die universitätseigenen Instrumente für „Erfindungsveredelungen“. 

 
Nach dem Arbeitnehmererfindergesetz (ArbnErfG) müssen Erfindungen von Wissenschaftlern ihrer Hochschule gemeldet werden. Dies geschieht oft noch in einem sehr frühen Stadium, das eine wirtschaftliche Verwertbarkeit erschwert.

Zwar finden sich Firmen, die an solchen frühen Forschungsergebnissen durchaus interessiert sind. Um das investive Risiko für sich selbst aber gering zu halten, verlangen diese deshalb häufig weitere experimentelle Belege, für die den Wissenschaftlern die finanziellen Mittel fehlen.

Für diese Fälle haben einige Universitäten und Forschungseinrichtungen „Töpfe“ eingerichtet, die den Wissenschaftlern zweckgebunden Mittel zur Verfügung stellen, um die Verwertbarkeit der Technologie einer Erfindung zu erhöhen. Wer und in welcher Höhe diese Mittel beantragen darf, erfahren Sie im folgenden Interview. 

 

Was ist der Ursprungsgedanke solcher "Erfindungsveredelungstöpfe"?

Patrik Varadinek (FU): Generell soll die Erfindungsveredelung sicherstellen, dass für die Verwertung der Erfindung notwendige Experimente auch tatsächlich durchgeführt werden. Hierdurch soll die Entscheidung der ipal erleichtert werden, eine noch unreife Erfindung mit hohem Verwertungspotenzial zum Patent anzumelden.

 

Wer darf diese Mittel beantragen (Fördervoraussetzung und Empfänger)?

Patrik Varadinek (FU): Wenn die ipal ein hohes Verwertungspotenzial der Erfindung sieht und die Kosten für die notwendige Veredelung so einschätzt, dass die zur Verfügung stehenden Mittel ausreichen, um die Erfindung tatsächlich erfolgreich zu verwerten, dann werden die Mittel ohne Antrag freigegeben. Die ipal und die Erfinder diskutieren hier die einzelnen Fälle gemeinsam. Werden Mittel von uns zugesagt, dann veranlasst die ipal die sofortige Patentierung. Wir gehen hier gemeinsam ein Stück Risiko, besonders attraktive Erfindungen bereits in einem sehr frühen Stadium schutzrechtlich zu sichern und auf den Weg der wirtschaftlichen Verwertung zu bringen.

Bernd Poppenheger (TUB): Antragsberechtigt sind alle Mitglieder der TUB, deren Erfindung sich im Servicebereich Kooperationen Patente Lizenzen (KPL) und bei der ipal in der Patentierungs- und Verwertungsbetreuung befinden. Voraussetzung dafür ist, dass das eigene Fachgebiet/Institut keine Mittel zur Verfügung und dass die ipal ein großes Verwertungspotenzial bescheinigt hat, so wie bereits Interessenbekundungen von Unternehmen vorliegen und zu erwarten ist, dass durch die Förderung die Lizenzierungschancen deutlich positiv beeinflusst werden. Wir prüfen jeden einzelnen Fall sehr genau, da auch diese Mittel natürlich begrenzt sind.

 

Wie verläuft der Weg der Beantragung (Verfahren)?

Bernd Poppenheger (TUB): Wir haben mit ProTUTec ein Instrument der internen Forschungsförderung  geschaffen. Dazu gibt es eine Förderrichtlinie, die von Interessierten vorab angefordert werden kann. Der eigentliche Antrag kann dann auf einem Formblatt, das es auch zum Download gibt, zusammen mit einer ausführlichen Vorhabensbeschreibung bei KPL gestellt werden.

Patrik Varadinek (FU): Die ipal prüft ja schon bei Erfindungsmeldung den Reifegrad einer Erfindung und kann sofort ermitteln, ob der Reifegrad unzureichend ist und ob die Mittel zur Veredelung ausreichen. Wenn das so ist, dann legt die ipal mit dem Erfinder den Plan der Veredelung fest.

 

Welche Rechte und Pflichten sind an die Mittel verknüpft?

Bernd Poppenheger (TUB): Wie bei jeder Förderung muss die Notwendigkeit der Mittelverwendung dargelegt werden. Dazu wird schon zur Antragstellung ein Konzept zur Erfolgskontrolle vorgelegt, das die Projektziele plausibel und kontrollfähig beschreibt und wirtschaftliche Zielkriterien definiert. Zum Ende muss ein prüffähiger Abschlussbericht über den Projekterfolg angefertigt werden.

Patrik Varadinek (FU):Die Erstellung eines Meilensteinplanes inklusive Kostenkalkulation wird auch von uns gefordert. Gemeinsam mit der ipal werden die einzelnen Projektschritte überwacht.

 

In welcher Höhe können Wissenschaftlern finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden?

Patrik Varadinek (FU): Die FU fördert in Einzelfällen in Höhe von bis zu 30.000 €.

Bernd Poppenheger (TUB):  In Einzelfällen beträgt die Förderhöhe bis zu 50.000 €. Allerdings prüfen wir jeden Antrag ganz genau. Der Förderzeitraum geht dann übrigens über 8 Monate, so dass zeitlich ein straffes Korsett gefasst ist.

 

 

Die 5 Fragen an die ExpertInnen der älteren Newsletter-Ausgaben zu den Themen "Software-Patente" und "Forschungskooperationen" finden Sie hier.


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